Überraschenderweise hatte ich heute Post vom Bundesverwaltungsamt Köln im Briefkasten. Überraschend deshalb, weil ich jetzt noch nicht damit gerechnet hatte. Das Bundesverwaltungsamt in Köln ist u.a. für die Rückzahlungsmodalitäten der BAföG-Darlehen zuständig.
Für mich beginnt die Rückzahlungsperiode im Herbst diesen Jahres, doch hatte ich eigentlich mit einem späteren Zeitpunkt gerechnet. Denn bei allem was ich bisher gelesen hatte war immer von einem Zeitraum von fünf Jahren nach dem Ende der Förderungshöchstdauer die Rede. Nach meiner Rechnung und Unterlagen ging die Förderungshöchstdauer aber bis zum August 2007. Das Gesetz sieht das aber anders und nimmt das Ende der Förderungshöchstdauer für den ersten Bildungsabschnitt zur Grundlage des weiteren Prozesses. Weil ich also im August 2004 den Bachelor-Abschluss gemacht habe und so lange auch BAföG erhielt, ist dieses Datum nun der Ausgangspunkt für die Berechnung der Darlehensrückzahlung. Fünf Jahre später muss ich die erste Rate zahlen, sprich im September 2009. Freilich wird aber das später gezahlte BAföG aus dem zweiten Bildungsabschnitt bis zum Master in der Berechnung der Darlehensschuld mit einberechnet.
Interessant und natürlich aus meiner Sicht sehr positiv zu bewerten ist die Begrenzung der Rückzahlungslast auf maximal 10.000,- EUR, selbst wenn man ein höheres Darlehen angesammelt hat.
Man kann seine Schulden auch durch eine einmalige Überweisung tilgen und erhält hierfür großzügigen Nachlass. In meinem Fall sind das immerhin 39 Prozent, die mir vom Darlehen erlassen werden. Allerdings wird der Nachlass wiederum vom Gesamtdarlehen berechnet und nicht von den maximal zu zahlenden 10.000 EUR ;) Im Endeffekt macht das für mich dann nur noch eine Ersparnis von 1,4 Prozent.
Nun ist also erstmal großes Rechnen angesagt: Ist es besser, 10.000 EUR auf ein Festgeldkonto bei (momentan) 2 Prozent Zinsen anzulegen und davon die regelmäßigen Tilgungsraten zu zahlen? Oder ist die Ersparnis bei sofortiger gesamter Rückzahlung doch größer?
Es gibt außerdem (u.a.) noch eine weitere Möglichkeit, einen Nachlass zu erhalten: Antrag auf leistungsbedingten Teilerlass. Bei Abschluss des Studiums innerhalb der Regelstudienzeit (oder 1 Semester darüber) und unter den besten 30 Prozent des Jahrgangs gibt es nochmals einen Teilerlass von 20 Prozent. Diesen Antrag habe ich natürlich gestellt und hoffe nun auf eine Reduzierung des Darlehens und damit der Rückzahlungslast.
Mal sehen was dabei rauskommt.
Heute habe ich also meine Masterarbeit offiziell abgegeben. Zum Ende wurde die Zeit ein wenig knapp, aber zeitlich liege ich noch im Rahmen ;-) Nächsten Mittwoch ist die Verteidigung und dann neigt sich das Kapitel Studium endlich dem Ende zu.